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Kompostierbarkeit nach EN 13432

Bei unseren Verpackungen sprechen wir oft davon, dass sie biologisch abbaubar nach EN 13432 sind. Aber was genau bedeutet der letzte Teil eigentlich? Damit du keine langweilige Normbeschreibung lesen musst, erklären wir dir kurz und knackig was du wissen musst.

Was ist die EN 13432?

Bei der EN 13432 handelt es sich um ein genormtes Prüfverfahren in Europa (EN). Geprüft wird die Kompostierbarkeit einer Verpackung. Die Norm gilt seit dem 31.03.2001 für alle EU-Mitgliedsstaaten – in Deutschland trat die analoge Verordnung bereits im Dezember 2000 in Kraft. Zuständig für die Zertifizierung in Deutschland ist das DIN CERTO (die Zertifizierungsorganisation des Deutschen Instituts für Normung). Um das Zertifikat zu erhalten, muss eine Verpackung fünf Verfahren durchlaufen. Hierbei müssen alle Teile der Verpackung die Tests bestehen. Welche Verfahren dies sind, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Die 5 Schritte zur zertifizierten Kompostierbarkeit

  1. Im ersten Schritt des Verfahrens werden die genauen Inhaltsstoffe der Verpackung ermittelt und festgelegt, ob die Grenzwerte für Schwermetalle eingehalten wurden.
  2. Nach Bestehen des ersten Tests wird in Schritt 2 überprüft, ob die Verpackung biologisch abbaubar ist. Dazu muss nachgewiesen werden, dass 90 % des organischen Materials nach 6 Monaten in einem wässrigen Medium/Umgebung in CO2 umgewandelt wurde.
  3. In Schritt 3 wird die Kompostierbarkeit geprüft. Nur wenn von einer Verpackung nach 3-monatiger Kompostierung – und anschliessendem feinen Sieben – weniger als 10 % der Originalmasse verbleiben, gilt es als kompostierbar.
  4. Anschliessend wird in Schritt 4 mit einem praktischen Test festgestellt, ob die Kompostierung der Verpackung sich nicht negativ auf den gesamten Kompostierungsprozess auswirkt.
  5. Abgeschlossen wird das Prüfverfahren mit Schritt 5, der aus zwei Tests besteht – dem agronomischen und dem Ökotoxizitätstest. Dem was? Beim Ersteren geht es darum festzustellen, welchen Effekt der aus der Verpackung entstandene Kompost auf das Pflanzenwachstum hat (Agronomie = Optimierung der Landwirtschaft) und beim Zweiteren, ob er eventuell Giftstoffe (Toxizität = Giftigkeit einer Substanz) enthält.

Nur wenn eine Verpackung alle fünf Schritte erfolgreich durchlaufen hat, kann sie das Zertifikat erhalten.

Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung

Das gesamte Prüfverfahren läuft nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung seitens der Hersteller ab und ist in Deutschland und Europa nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genau deshalb gelten auch in vielen europäischen Ländern noch sehr unterschiedliche Regeln für den Gebrauch, aber auch besonders für die Entsorgung bzw. Verwertung von biologisch abbaubaren Plastikprodukten. Informationen zu den jeweiligen Regelungen findest du meist bei den nationalen Zertifizierungsunternehmen.

Mehr zum Thema biologische Abbaubarkeit oder Entsorgung von Verpackungen erhältst du in unseren anderen Ratgeberartikeln.

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